- 4667 - 1327. vor August 1. In pretorio Legnicensi, act. et dat. prox. die iudiciaria ante fest. Petri ap. ad vincula. Die Rathmannen der Stadt Liegnitz sc. Peczold Colbil, Bürgermeister, und die Konsuln Petrus der Krämer (institor), Richil der Weber, Nikolaus Hartung, Johann Puschel bekennen, dass sie mit Zustimmung der Geschwornen, Schöffen und Aeltesten wegen der Nothlage ier Stadt dem Abte Johann des Klosters Leubus, Cistercienser-Ordens Breslauer Diöcese, und dessen Konvent zu Erbe ein Grundstück, welches ehemals dem Franczko Tribilwicz gehörte und neben dem steinernen Hause genannter Ordensbrüder liegt, in Länge von 46 und in Breite von 16 Ellen verkauft haben. Dieses Grundstück, ihr Steinhaus und alle ihre jährlichen Einkünfte, welche sie innerhalb wie ausserhalb der Stadt haben, nämlich auf den Kramen 10 Mk., 6 Mk. auf dem Kaufhause (in mercatorio), dritthalb Fleischbänke, 14 Stein Talg (sepi fusi), 7 Schuhstände (stationes calciorum), 1 Brotstand, ausserdem 8 Skot auf einem Brotstand und auf einem zweiten 4 Stein Wachs, ferner ausserhalb der Stadt auf der Mühle bei dem neuen Kirchhofe 1 Mk., auf den Gärten vor dem Breslauer Thor 3 Mk. und 4 Skot, vor dem Goldberger Thor 3 Mk. und 1 Skot, vor dem Hainauer Thor aber auf dem Allod des Rüdiger gen. Mogalin 2 Malter Gerste, 6 Scheffel Weizen, 6 Scheffel Winterweizen und ebensoviel Hafer mit 1 Vierdung Groschen - alles dies sollen sie von jeder städtischen Steuer und Belastung wie auch vom Münzgeld und von der Nachtwache frei haben, während sie vorher davon die städtischen Lasten mittragen mussten. Für diese Befreiung überlassen sie der Stadt zu deren Nutzen ihre bisher besessenen 7 Mk. jährlicher Einkünfte auf der Badstube neben dem Bischofshofe am Ufer der Katczbach gelegen und von der vectigacio, que schrotammecht vulgariter nuncupatur. Ferner erhalten sie das Recht, fortan Legate innerhalb des Stadtbereiches für sich und ihr Kloster mit Einwilligung der Konsuln und der Stadt in Besitz zu nehmen oder aber, falls Konsuln und Stadt ihre Einwilligung nicht geben, für Geld zu verkaufen, wobei ihnen die Konsuln getreulich helfen sollen. Weiter gelobt die Stadt, den jeweiligen Abt mit allen seinen Brüdern und Mönchen in allen ihren Verrichtungen und Wünschen nach dem Stadtrecht wie die eigenen Mitbürger getreu zu unterstützen. Die Wasser- (resp. Jauche-) Abführung, die mitten durch das Steinhaus und das obengenannte Grundstück geht, soll bleiben und von denjenigen in Stand gehalten werden, die von früher her dazu verpflichtet sind. Besiegelt mit dem Stadtsiegel. Abschrift des 15. Jahrh. in dem Leubuser Kopialbuch des Bresl. Staatsarch. D 207, fol. 55 b/56 b. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |